Bei Fragen zum Steuerausgleich kann man sich jedes Jahr im Frühjahr bei der AK persönlich beraten lassen. Diesmal finden die Steuerspartage im Mai an vielen verschiedenen Standorten statt. Bei Interesse bitte unbedingt Anmelden!
Internationaler Frauentag
Weltweit wird in Demonstrationen, Aktionen und Veranstaltungen für die vollständige Gleichberechtigung der Geschlechter gekämpft und an frühere Auseinandersetzungen und Erfolge erinnert. Gleichberechtigung kann aber nicht an einem Tag erreicht werden. Die Gewerkschaft GPA ist die größte Gewerkschaft Österreichs und tritt für ein Ende der ungleichen Bezahlung von Frauen und Männern ein.
In den letzten Jahren konnte in den Kollektivvertragsverhandlungen viel erreicht werden. Auch die volle gesetzliche Anrechnung der Karenzzeiten ist ein Meilenstein. Der Unterschied zwischen den Gehältern wird kleiner.
ES GIBT ABER TROTZDEM NOCH VIEL ZU TUN!
Die Gewerkschaften fordern:
- Schließung der Einkommensschere
- ein kollektivvertragliches Mindesteinkommen von 1.700 Euro brutto
- ein Lohntransparenzgesetz zur innerbetrieblichen Offenlegung der Gehälter
- Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz
Für uns ist jeder Tag Internationaler Frauentag!
Zusatzkollektivvertrag – Testen ist Arbeitszeit und Entlastung beim Tragen eines Mundnasenschutzes
Testen ist Arbeitszeit
Konkret heißt das für die ArbeitnehmerInnen, die aufgrund von Bestimmungen in einem Gesetz oder einer Verordnung einen Testnachweis vorlegen müssen, werden für die Zeit des Testens sowie der An- und Abreise zum bzw. vom Test bezahlt von der Arbeit freigestellt. Das gilt auch, wenn keine gesetzliche Verpflichtung vorliegt, sondern die Testung auf Wunsch des Arbeitgebers vereinbart wird.
Pause von der Maske
Bei dauerhaftem Tragen eines Mundnasenschutzes wurde vereinbart, dass nach drei Stunden eine zehnminütige Abnahme der Maske ermöglicht werden muss.
Den genauen Text kannst Du hier nachlesen.
Corona – wichtige Informationen zur Impfung
Wenn ihr wichtige Fragen zum Thema Impfung habt, möchten wir die Seite des Bundes empfehlen. Alles rund um die Corona-Schutzimpfung wird hier gut und verständlich erklärt. Texte in Leichter Lesen und Gebärdensprachvideos sind ebenfalls verfügbar.
Der Gesundheitsgutschein
Der Betriebsrat und fit2work möchten im Jahr 2021 weiterhin den Schwerpunkt auf Gesundheits- und Fitnessmaßnahmen legen. Nachdem unser Gesundheitsgutschein sehr gut ankommt, wollen wir noch ein Jahr anhängen und Euch mit einer kleinen Unterstützung helfen.
Wir möchten alle Mitarbeiter*innen mit einem Gesundheitsgutschein im Wert von € 20,00 pro Mitarbeiter*in unterstützen. Die Mitarbeiter*innen haben die Möglichkeit sich zu entscheiden, wo und wie sie diese € 20,00 einsetzen, im Gesundheits- oder Fitnessbereich (ausgenommen sind allerdings Sportequipment wie Laufschuhe, Sportbekleidung usw.).
Einfach ausgefüllten Gutschein und eingescannte Rechnung an betriebsrat@jaw.or.at mailen. Den Gutschein haben bereits alle Kolleg*innen als mail bekommen.
Wir hoffen, dass viele Mitarbeiter*innen diesen Gesundheitsgutschein in Anspruch nehmen werden!
Die Mobilitätsaktion 2021 startet wieder!!!
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
im vergangenen Jahr wurden wir immer wieder gefragt, ob die Möglichkeit wieder besteht, Mitarbeiter*innen in Ihrer Mobilität zu unterstützen.
Dies möchten wir mit der Mobilitätsaktion 2021 wieder tun.
Das bedeutet: Wir unterstützen alle Jugend am Werk Mitarbeiter*innen, die eine Jahresvignette, ein Fahrradservice oder eine Monats-, Halbjahres- oder Jahreskarte für den öffentlichen Verkehr benötigen, mit einem Betrag von € 20,00 pro Mitarbeiter*in.
Aktionszeitraum: 01.01.2021 – 31.03.2021
Wir hoffen nicht nur die Autofahrer*innen zu unterstützen, sondern auch Kolleg*innen, die die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Fahrrad benützen.
Nähere Infos dazu bei Euren Betriebsräten.
Verschobene Semesterferien
Die Semesterferien wurden in der Steiermark um eine Woche vorverlegt – wieder eine sehr kurzfristige Änderung für berufstätige Eltern
Der Urlaub ist schon eingeplant und mit KollegInnen und Vorgesetzen abgestimmt, aber wie in Coronazeiten schon fast übliche Praxis, ist alles anders als man denkt. Die Expertin der Arbeiterkammer Bernadette Pöchheim hat die Rechtslage dazu erklärt.
Grundsätzlich lautet die Regelung: Urlaub muss immer zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden. “Dieser Grundsatz wird auch durch die Pandemie nicht ausgehebelt“, stellt Bernadette Pöchheim, die die Abteilung für Frauen und Gleichbehandlung bei der Arbeiterkammer Steiermark leitet, fest.
Eine Verschiebung des Urlaubes ist folgerichtig nur einvernehmlich mit dem Arbeitgeber möglich. „Es kann jedoch von der Urlaubsvereinbarung – aufgrund der Verschiebung der Semesterferien – zurückgetreten werden.“
Soll heißen: Die Urlaubswoche, die Eltern jetzt doch nicht benötigen, müssen sie nicht konsumieren. „Für die vorverlegte Ferienwoche ist aber eine Urlaubsvereinbarung mit dem Arbeitgeber zu treffen“, erklärt Pöcheim, die berufstätigen Eltern generell zu einvernehmlichen Lösungen mit dem Vorgesetzten rät.
Quelle: Kleine Zeitung, 18.01.2021
Wohnbauförderung der Arbeiterkammer
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die neuen Wohnraum schaffen, können durch die AK-Wohnbauförderungsaktion einen Zinsenzuschuss erhalten. AK-Mitglieder, die im Jahr 2020 ihre geförderte Neubauwohnung bezogen oder ihren Rohbau mit Hilfe der Neubauförderung der öffentlichen Hand errichtet haben, können einen einmaligen Zinsenzuschuss erhalten.
Die Unterstützung, die zur Finanzierung von Errichtungskosten aufgenommen wurden, beträgt max. 1.200 Euro. Hier geht´s zum Förderansuchen.
Bei Interesse muss man schnell sein, denn das Förderansuchen muss bis 31. März 2021 bei der AK eingereicht werden. Mehr Infos unter der Telefonnummer 05-7799-2501 unter folgendem link.
Gesunde Arbeit
Wir möchten Euch auf eine sehr interessante Seite zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aufmerksam machen. Schaut mal rein unter
Was ist der Generalkollektivvertrag?
Gestern haben Verhandlungen zwischen ÖGB und Wirtschaftskammer bezüglich eines General-Kollektivvertrags zu den Themen Testung und maskenfreie Zeit stattgefunden. Dabei konnte eine Einigung erzielt werden.
Dieser Kollektivvertrag wird erst nach einer entsprechenden gesetzlichen Regelung und dazugehöriger Verordnung in Kraft treten. Aber Vorsicht, denn der General-KV gilt für alle anderen Bereiche, wie etwa SWÖ, Caritas, VÖZ, ÖZV, usw. noch nicht. Der ÖGB versucht hier noch weiter zu verhandeln und eine Umsetzung dieses Kollektivvertrags zu betreiben.
Der Generalkollektivvertrag im Wortlaut – Generalkollektivvertrag