Die Semesterferien wurden in der Steiermark um eine Woche vorverlegt – wieder eine sehr kurzfristige Änderung für berufstätige Eltern
Der Urlaub ist schon eingeplant und mit KollegInnen und Vorgesetzen abgestimmt, aber wie in Coronazeiten schon fast übliche Praxis, ist alles anders als man denkt. Die Expertin der Arbeiterkammer Bernadette Pöchheim hat die Rechtslage dazu erklärt.
Grundsätzlich lautet die Regelung: Urlaub muss immer zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden. “Dieser Grundsatz wird auch durch die Pandemie nicht ausgehebelt“, stellt Bernadette Pöchheim, die die Abteilung für Frauen und Gleichbehandlung bei der Arbeiterkammer Steiermark leitet, fest.
Eine Verschiebung des Urlaubes ist folgerichtig nur einvernehmlich mit dem Arbeitgeber möglich. „Es kann jedoch von der Urlaubsvereinbarung – aufgrund der Verschiebung der Semesterferien – zurückgetreten werden.“
Soll heißen: Die Urlaubswoche, die Eltern jetzt doch nicht benötigen, müssen sie nicht konsumieren. „Für die vorverlegte Ferienwoche ist aber eine Urlaubsvereinbarung mit dem Arbeitgeber zu treffen“, erklärt Pöcheim, die berufstätigen Eltern generell zu einvernehmlichen Lösungen mit dem Vorgesetzten rät.
Quelle: Kleine Zeitung, 18.01.2021