Wohnbauförderung der Arbeiterkammer

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die neuen Wohnraum schaffen, können durch die AK-Wohnbauförderungsaktion einen Zinsenzuschuss erhalten. AK-Mitglieder, die im Jahr 2020 ihre geförderte Neubauwohnung bezogen oder ihren Rohbau mit Hilfe der Neubauförderung der öffentlichen Hand errichtet haben, können einen einmaligen Zinsenzuschuss erhalten.

Die Unterstützung, die zur Finanzierung von Errichtungskosten aufgenommen wurden, beträgt max.  1.200 Euro. Hier geht´s zum Förderansuchen.

Bei Interesse muss man schnell sein, denn das Förderansuchen muss bis 31. März 2021 bei der AK eingereicht werden. Mehr Infos unter der Telefonnummer 05-7799-2501 unter folgendem link

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