Die rechtliche Grundlage über die Aufgaben und Pflichten des Betriebsrates sind im Arbeitsverfassungsgesetz geregelt.
Die Aufgabe des Betriebsrates ist es als Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen aufzutreten. Dabei sind die Qualität der Arbeitsplätze, der Gesundheitsschutz und der Schutz und die Beratung der ArbeitnehmerInnen in einzelnen Fällen besonders wichtig.
Bei Jugend am Werk wirkt der Betriebsrat in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten mit, wie etwa bei Betriebsvereinbarungen, bei Kündigungen und Versetzungen, Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen uvm.
Neben der Vertretungsfunktion für die ArbeitnehmerInnen als Ganzes oder den einzelnen Arbeitnehmer hat der Betriebsrat auch eine Informations-, Steuerungs- und Kommunikationsfunktion im Betrieb. Er ist das Bindeglied zwischen der Belegschaft und der Betriebsführung.
Um die Geschäftsfähigkeit des Betriebsrates zu wahren wird eine Betriebsratsumlage eingehoben. Daraus finanziert sich der Betriebsratsfonds.
Die Betriebsratsumlage ist von der Lohnsteuer absetzbar.