Behindertenvertrauensperson

In einem Unternehmen, das begünstigte behinderte ArbeitnehmerInnen beschäftigt, ist eine Behindertenvertrauensperson zu wählen. Die Behindertenvertrauensperson ist als Vertretung der begünstigten behinderten ArbeitnehmerInnen für die Wahrung und Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen zuständig.

Im Besonderen ist die Einhaltung nach dem Behinderteneinstellungsgesetz zu überwachen. Außerdem nimmt sie beratend an den Betriebsratssitzungen teil.

Hier geht’s zum Video in Gebärdensprache.

Helga Berger
Behindertenvertrauensperson

Erzherzog-Johann-Gasse 6, 8600 Bruck/Mur
Mobil 0664/8000 6 2967
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