Der Kollektivvertrag (KV) wird zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern jährlich neu verhandelt. Für uns ArbeitnehmerInnen verhandelt die Gewerkschaft; Jugend am Werk wird durch die Sozialwirtschaft Österreich vertreten. Ab 1. Februar tritt der jeweils neu verhandelte KV in Kraft. Unser derzeit gültiger KV ist hier und im Intranet (Gesetzliche Grundlagen) abrufbar.
Im Kollektivvertrag werden Ansprüche geregelt, die nicht im Gesetz verankert sind!!!
So zum Beispiel das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, das nur im Kollektivvertrag festgeschrieben ist und in keinem Gesetz.
Mitgliederstarke Gewerkschaften haben ein deutlich höheres Verhandlungspotential gegenüber den Arbeitgebern und können vorteilhaftere Kollektivverträge abschließen.
Was passiert, wenn ArbeitnehmerInnen keinen gültigen KV haben, sieht man derzeit bei den Beschäftigten der Druckereien. Seit Juni gibt es keinen gültigen Kollektivvertrag und die Arbeitnehmerinnen befürchten massive Verschlechterungen. Nähere Infos dazu unter https://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_3.4.4.a/1342583542957/ueber-uns/bundeslaender/steiermark/druckerinnen-demo-nicht-schwarze-schafe-schuetzen-sondern-endlich-einen-kv-fuer-die-drucker-verhandeln