Am 01.02.2023 wurde das Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz, kurz EEZG abgeändert. Damit wurde das Volumen des Pflegezuschusses für in der Pflege tätige Arbeitnehmerinnen um 23% angehoben. Das heißt, dass der Pflegezuschuss für Vollzeitbeschäftigte nun monatlich mindestens € 135,50 brutto beträgt. Eine Erweiterung des Bezieher:innenkreises wurde bisher vom Gesetzgeber leider nicht umgesetzt.
Näheres dazu steht im Zusatz-Kollektivvertrag.