Die Sommerferien werden für Familien aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten zur Herausforderung. Die Arbeiterkammer will ihren Mitgliedern helfen und bietet Plätze in verschiedenen Sommerferiencamps für Kinder an.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen dürfen Kinder, wenn zumindest ein Elternteil bzw. eine obsorgeberechtigte Person zum Zeitpunkt der Antragstellung Mitglied der AK Steiermark ist. Außerdem gilt eine Einkommensobergrenze: Diese beträgt für einen Haushalt mit einem Kind 3.917 Euro netto pro Monat. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensobergrenze um 15 Prozent. Als Beobachtungszeitraum für das Nettoeinkommen der haushaltszugehörigen Personen werden die letzten drei Monate herangezogen. Pro Kind ist nur eine Anmeldung für ein Feriencamp möglich.
Vom Englischcamp in Weiz bis zum Klassiker in Sekirn gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten. Infos dazu hier.
„Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ forderten Frauen bereits am 8. März 1925 und gingen auf die Straße. Dieser Tag wurde zum Internationalen Frauentag.
Bis heute ist in Sachen Gleichstellung und Chancengleichheit aber noch viel zu tun!
Über vielfältige und interessante Veranstaltungen zum Frauenmärz könnt ihr Euch unter 0803.at informieren.
Wir möchten euch hiermit ganz herzlich zu unserem Betriebsratsausflug nach Ljubljana einladen. Wir starten am Samstag, den 18. April um 08.00 Uhr in Graz am Hauptbahnhof Richtung Slowenien. In der Hauptstadt Sloweniens erwartet uns eine historische Altstadt mit verwinkelten Gassen und einem pulsierenden Stadtleben. Es gibt die Möglichkeit an einem geführten Stadtrundgang teilzunehmen!
Rückkehr Graz Hauptbahnhof ist um ca. 20.30 Uhr!
Kosten pro Person: 20 Euro
(inkl. Bus und Stadtrundgang)
Wir freuen uns auf rege Teilnahme und einen schönen Betriebsratsausflug!
Bitte meldet euch verbindlich mit ausgefüllten Anmeldeformular bis spätestens 18. März 2026 unter betriebsrat@jaw.or.at an!
Die Arbeiterkammer Steiermark lädt zur Informationsveranstaltung „Ihre Pension – Praktische Tipps rund um den Pensionsantritt“ am 26. Februar 2026 in den Kammersaal in Graz ein.
Der Pensionsantritt steht bevor und es beschäftigen Sie noch Fragen?
in der fünften Verhandlungsrunde für den Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft konnte heute eine Einigung zwischen den Sozialpartnern erzielt werden.Die Gehälter und Löhne steigen ab April 2026 um 2,6% und ab Jänner 2027 um mindestens 2,3 abhängig von der Inflationsrate. Gleichzeitig wurde ein umfangreiches Rahmenrechtspaket vereinbart.
Der Abschluss im Detail:
2026
• Die kollektivverträglichen Gehälter und Löhne steigen um 2,6%, • die IST-Gehälter und -Löhne um 2,4%. • Zuschläge, Zulagen und Lehrlingsentgelte steigen ebenfalls um 2,6%. • Rahmenrechtlich wird ein Recht auf Aufstocken bei kontinuierlicher Mehrarbeit vereinbart. • Für Eltern von Kindern mit Behinderung gibt es eine ausgebaute Pflegefreistellung. • Zivildienst und Präsenzdienst werden als Vordienstzeiten anerkannt und die Altersteilzeit wird den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.
2027
• Die kollektivvertraglichen Gehälter und Löhne steigen abhängig von der Inflation um mindestens 2,3%. • Steigt die Inflation auf mehr als 2,3%, so wird die Differenz zur Hälfte abgegolten. Die maximale Steigerung der Gehälter und Löhne beträgt 2,5%. Die gleiche Regelung wird auf Zuschläge, Zulagen und Lehrlingsentgelte angewandt. • Die IST-Gehälter und -Löhne steigen in jedem Fall um 2,3%. • Für geteilte Dienste muss es künftig eine Betriebsvereinbarung geben, wenn ein Betriebsrat vorhanden ist • Mehrarbeit wird besser entlohnt • Der Zusatzkollektivvertrag für die Weiterführung des Pflegezuschusses wird abgeschlossen.
Zusätzlich wurde eine bessere Einstufung eines Teils der Behindertenfachkräfte sowie der Kindergartenhelfer*innen vereinbart.
Insgesamt bietet der Abschluss in Zeiten knapper öffentlicher Haushalte wichtige Fortschritte im Rahmenrecht, auf der Einkommensseite ist er jedoch ein harter Kompromiss. Im kommenden Jahr sichert der Abschluss die Kaufkraft, während die Verbesserungen besonders für Teilzeitbeschäftigte und bestimmte Berufsgruppen bereits heuer wirken.
Ohne die starke Mobilisierung in zwei Streikrunden wäre kein Abschluss möglich gewesen – wir danken dir vielmals für deine Unterstützung!
Alle Jugend am Werk Mitarbeiter*innen, die eine Jahresvignette, ein Fahrradservice oder ein Klimaticket für den öffentlichen Verkehr nutzen, erhalten einmalig für 2026 einen – € 40,– Zuschuss.
Wir hoffen, dass wir so nicht nur Autofahrer*innen unterstützen, sondern auch alle Radler*innen und Kolleg*innen, die den öffentlichen Verkehr nutzen!