Noch immer müssen die Beschäftigten in der Pflege auf den Zuschuss für das Jahr 2023 warten
Nach enormem Druck der Gewerkschaften hat der Gesundheitsminister am 12. Mai vor den Demonstrationen zum Tag der Pflege eine große Reform angekündigt. Ein Herzstück dieser Reform ist, dass die Hälfte der Milliarde an Bundesbudgetmitteln als Zuschuss für die Beschäftigten in der Pflege ausbezahlt werden soll. Die Hälfte davon im Jahr 2022 und die andere Hälfte davon im Jahr 2023. Langfristig soll es darum gehen die Gehälter insgesamt zu erhöhen.
Auch Sozialbetreuungsberufe sollen profitieren
Im Mai war nur von „Pflege“ die Rede. Durch viele Aktionen, Stellungnahmen zum Gesetz, durch die Zusammenarbeit mit den anderen Gewerkschaften und den Arbeitgebern und massive Lobbyarbeit haben wir es geschafft, dass auch die Sozialbetreuungsberufe vom Zuschuss profitieren sollen.
Gleicher Beitrag für alle
Im Juni wurde dann endlich das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2022 und 2023 für die Erhöhung des Entgelts in der Pflege beschlossen. Die Soziallandesräte sind in einer ersten Stellungnahme unseren Forderungen – größtenteils – gefolgt und dabei wurde unsere zentrale Forderung: Ein Betrag für alle gleich – unabhängig vom Beruf – umgesetzt.