Zentralbetriebsratswahl

Weit seltener als die Betriebsratswahl findet die Wahl zum Zentralbetriebsrat (ZBR) statt. Diese wird notwendig, wenn ein Unternehmen mehrere Betriebe umfasst und diese zentral verwaltet werden. Sinn der Errichtung eines Zentralbetriebsrates (ZBR) ist es, der Unternehmensspitze ein ebenso zentrales Vertretungsorgan der Arbeitnehmer*innen gegenüberzustellen.

Der Betriebsrat der Jugend am Steiermark GmbH und der Betriebsrat der Jugend am Werk Salzburg GmbH haben am 25. Mai einen gemeinsamen Zentralbetriebsrat mit großer Mehrheit gewählt. Die Möglichkeit in den Zentralbetriebsrat gewählt zu werden, ist an das Mandat eines aktiven Betriebsrates gekoppelt. Das heißt nur die Betriebsräte der beiden Betriebsratsgremien in der Steiermark und in Salzburg können gewählt werden und sind stimmberechtigt.

Bei einem Betrieb mit 1001-1500 Mitarbeitenden dürfen 5 Mitglieder und 5 Stellvertreter entsandt werden. Grundsätzlich sieht die Arbeitsverfassung vor, dass die Kompetenzen beim Betriebsrat vor Ort liegen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, bestimmte Kompetenzen durch Beschluss des Betriebsrates dem Zentralbetriebsrat übertragen werden.

Der ZBR-Vorsitzende ist Günter Holzer und die 1. ZBR-Vorsitzender-Stellvertreterin ist Daniela Brenner. Weitere Mitglieder des ZBR sind Manuela Rossmann, Claudia Schmid, Brigitte Bauer (Salzburg), Katrin Ebner, Susanne Sommer, David Löscher, Christina Diex und Brigitte Erler (Salzburg).

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