Ab 1. Jänner bis spätestens 31. Dezember 2021 können Sie um die PendlerInnenbeihilfe des Landes Steiermark und der Arbeiterkammer rückwirkend für das Jahr 2020 ansuchen. Mehr als 7.000 Steirerinnen und Steirer bekamen 2020 eine Beihilfe fürs Pendeln ausbezahlt: Sie hatten bei der steirischen Arbeiterkammer ein Ansuchen gestellt und im Durchschnitt 126 Euro erhalten (die maximale Förderung beträgt 389 Euro pro Jahr).
Das Formular für 2020 findest Du hier.
Die Voraussetzungen sind:
- Hauptwohnsitz während des Beantragungszeitraumes in der Steiermark
- Jahresbruttoeinkommen ohne Familienbeihilfe maximal € 31.800,-
- Erhöhung der Einkommensgrenze pro versorgungspflichtiges Kind um € 3.180,-
- Einfache Entfernung zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsort mindestens 25 km
- Hin- und Rückfahrt bei TagespendlerInnen mindestens dreimal wöchentlich,bei WochenpendlerInnen mit Zweitwohnsitz mindestens zweimal pro Monat