{"id":1267,"date":"2022-11-18T08:39:47","date_gmt":"2022-11-18T08:39:47","guid":{"rendered":"https:\/\/betriebsrat.jaw.or.at\/?p=1267"},"modified":"2023-05-03T09:06:59","modified_gmt":"2023-05-03T09:06:59","slug":"nachhaltige-gehaltserhoehung-erreicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/betriebsrat.jaw.or.at\/?p=1267","title":{"rendered":"Nachhaltige Gehaltserh\u00f6hung erreicht"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"Nachhaltige_Gehaltserhhungen_erreicht\"><\/h2>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"Der_Gehaltsabschluss_im_Detail\"><\/h2>\n\n\n\n<p>Es wurde eine Erh\u00f6hung um 8 Prozent f\u00fcr alle vereinbart, wobei aber alle Geh\u00e4lter monatlich mindestens um 175 Euro erh\u00f6ht werden, was in der untersten Einkommensgruppe eben zu einer Gehaltserh\u00f6hung in H\u00f6he von 10,2 Prozent f\u00fchrt und sich je nach Gehaltsh\u00f6he prozentuell nach oben einschleift. Insgesamt profitiert fast ein Drittel der Besch\u00e4ftigten vom Mindestbetrag. Teilzeitgeh\u00e4lter werden aliquot erh\u00f6ht. Der&nbsp;Geltungstermin ist der 1. J\u00e4nner 2023.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p>\u201eDas Verhandlungsergebnis liegt deutlich \u00fcber der zugrundeliegenden Inflation. Es freut uns, dass wir die unteren Einkommen st\u00e4rker erh\u00f6hen konnten. Das ist gerade in der derzeitigen Situation wichtig. Zudem konnten wir nachhaltige Gehaltserh\u00f6hungen erreichen anstatt Einmalzahlungen, die sofort verpuffen. Dieser Abschluss war nur m\u00f6glich, weil uns tausende Besch\u00e4ftigte in den Betriebsversammlungen und auf Demos und Aktionen den R\u00fccken gest\u00e4rkt haben.\u201c <\/p>\n\n\n\n<p>Eva Scherz, Chefverhandlerin der gpa<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"Bessere_Arbeitsbedingungen_Klarstellungen_und_redaktionelle_nderungen\"><\/h2>\n\n\n\n<p><\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"block-fb250629-c309-4a0a-935b-dbfdba8c74f6\"><strong>Bessere Arbeitsbedingungen, Klarstellungen und redaktionelle \u00c4nderungen<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p id=\"block-f9048496-706b-4f14-aeb5-d034cb345313\"><strong>FLEXIBILISIERUNGSZUSCHLAG (\u00a7 15)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p id=\"block-4f6a64a6-79a8-4c87-8fb7-335966521591\">Der Flexibilisierungszuschlag soll in einem gr\u00f6\u00dferen Ausma\u00df als alle anderen Zulagen und Zuschl\u00e4ge erh\u00f6ht werden. Die Erh\u00f6hung betr\u00e4gt 20 %, die neuen Betr\u00e4ge lauten 25,85 bzw. 12,91 Euro..<\/p>\n\n\n\n<p id=\"block-98c1ae8e-b263-4c53-bacc-42e2e72c927b\"><strong>Bessere Einstufungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p id=\"block-e0f57595-07a8-48fc-ad80-9bad1cffa516\"><strong>EINSTUFUNG VON FACHKR\u00c4FTEN DER VOLLEN ERZIEHUNG (\u00a7 28)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p id=\"block-c90cbe6d-62bc-4336-8fc8-55083eef5eb7\">Sozialp\u00e4dagogische Fachkr\u00e4fte der Kinder- und Jugendhilfe im Bereich der Vollen Erziehung sind ab 1.1.2023 in VWG 8 einzureihen. Sozialp\u00e4dagogische Fachkr\u00e4fte der Kinder- und Jugendhilfe im Bereich der Unterst\u00fctzung der Erziehung werden bei Vorliegen einer mindestens dreij\u00e4hrigen facheinschl\u00e4gigen T\u00e4tigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe ebenfalls k\u00fcnftig in Verwendungsgruppe 8 eingestuft. Liegt zu Beginn der T\u00e4tigkeit einer sozialp\u00e4dagogischen Fachkraft der Kinder- und Jugendhilfe im Bereich der Unterst\u00fctzung der Erziehung noch keine dreij\u00e4hrige facheinschl\u00e4gige Erfahrung vor, so ist eine Einstufung in Verwendungsgruppe 7 zu w\u00e4hlen und bei Erreichen der erforderlichen Erfahrung eine Umreihung in Verwendungsgruppe 8 vorzunehmen.<br>Sowohl bei Umreihung als auch bei erstmaliger Umreihung aufgrund des Geltungsbeginnes der Bestimmung erfolgt die Anrechnung der im Betrieb verbrachten Zeiten in voller H\u00f6he, Dienstzeiten vor dem aufrechten Arbeitsverh\u00e4ltnis sind gem\u00e4\u00df \u00a7 32 SW\u00d6-KV anzurechnen. Eine freiwillige Mehranrechnung von Vordienstzeiten ist nicht zu ber\u00fccksichtigen.<br>Fachpersonal zur Betreuung von Kinder- und Jugendwohngruppen ist nach wie vor in VWG 6 einzustufen. Diese Einstufung gilt aber nicht mehr f\u00fcr sozialp\u00e4dagogische Fachkr\u00e4fte in der Kinder- und Jugendhilfe in den Bereichen der Vollen Erziehung bzw. der Unterst\u00fctzung der Erziehung. Zur Klarstellung wird diesbez\u00fcglich eine Fu\u00dfnote eingef\u00fcgt. Fachkr\u00e4fte in UMF-Einrichtungen sind weiterhin als Fachkr\u00e4fte in der Fl\u00fcchtlingsbetreuung in VWG 7 einzureihen.<\/p>\n\n\n\n<p id=\"block-9cc40d74-f914-4c9f-9352-2561b85c9263\"><strong>HAUSWIRTSCHAFTERINNEN\/WIRTSCHAFTSHELFERINNEN (\u00a7 28)<\/strong><br>In Verwendungsgruppe 3 werden HauswirtschafterInnen\/WirtschaftshelferInnen in Wohngruppen (bspw. im Behindertenbereich oder in Einrichtungen der Vollen Erziehung) ausgewiesen.<br><br><strong>REGIONALKOORDINATORINNEN F\u00dcR INTEGRATION (\u00a7 28)<\/strong><br>Die Verwendungsgruppe 8 wird&nbsp;mit Wirkungsbeginn 1.1.2024&nbsp;um RegionalkoordinatorInnen f\u00fcr Integration erg\u00e4nzt<\/p>\n\n\n\n<p id=\"block-ef27b344-7287-4359-aa26-03bc13546278\"><strong>Bessere Gehaltsentwicklung bei Ausbildung w\u00e4hrend des Dientstverh\u00e4ltnisses<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p id=\"block-5adfd6c1-e588-49d0-a1b7-29d23c6d52e2\"><strong>LINEARE UMREIHUNG (\u00a7 30 ABS 7)<\/strong><br>Wird eine Ausbildung w\u00e4hrend des aufrechten Dienstverh\u00e4ltnisses abgeschlossen und dadurch eine h\u00f6herwertige T\u00e4tigkeit vereinbart, so soll eine lineare Umreihung erfolgen. Die Regelung gilt f\u00fcr alle Umreihungen, die ab dem 1.1.2023 vorgenommen werden.<\/p>\n\n\n\n<p id=\"block-62b4c3a7-5f3a-4859-a4cf-de2d2fe7fd6c\"><strong>LEITUNGSZULAGE BEI LEITUNG EINER KINDERTAGESBETREUUNGEINRICHTUNG (\u00a7 31 ABS 3)<\/strong><br>Die Leitungszulage f\u00fcr die Leitung einer Kindertagesbetreuungseinrichtung geb\u00fchrt ab 1.1.2023 f\u00fcr die Leitungst\u00e4tigkeit, unabh\u00e4ngig vom Stundenausma\u00df. Wird die gleiche Leitungst\u00e4tigkeit aber von zwei oder mehreren MitarbeiterInnen ausgef\u00fchrt, geb\u00fchrt jeweils nur der aliquote Anteil der Leitungszulage.<\/p>\n\n\n\n<p id=\"block-cfa49460-c723-462c-9ed8-ce21e45db0b4\"><strong>ANRECHNUNG VON VORDIENSTZEITEN (\u00a7 32)<\/strong><br>Die Anrechnung von nicht facheinschl\u00e4gigen Vordienstzeiten wird ab 1.1.2023 von 8 Jahren auf 10 Jahre zu 50 % erh\u00f6ht. Ab diesem Zeitpunkt sind auch Zeiten des Zivildienstes sowie des Freiwilligen Sozialen Jahres als Vordienstzeit zu ber\u00fccksichtigen, wenn diese Zeiten in einem Betrieb des Gesundheits- oder Sozialbereiches absolviert wurden. Die Zeiten des Zivildienstes sowie des Freiwilligen Sozialen Jahres sind nach den Bestimmungen der Abs 1 und 2 des \u00a7 32 anzurechnen. Die gemeinsame Obergrenze von facheinschl\u00e4gigen und nicht facheinschl\u00e4gigen Vordienstzeiten bleibt bei 10 Jahren.<\/p>\n\n\n\n<p id=\"block-6165467b-88b7-4a36-a1cf-5d74dcd6730f\"><strong>LEHRE MIT MATURA (\u00a7 33)<\/strong><br>F\u00fcr die Pr\u00fcfungsvorbereitung bei Absolvierung einer Lehre mit Matura wird ein Anspruch auf eine Bildungsfreistellung im Ausma\u00df von f\u00fcnf Tagen pro Lehrjahr, maximal aber 10 Tage pro Lehrverh\u00e4ltnis, eingef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p id=\"block-685730c8-ec10-44ca-ad1d-8f8d2f285b17\"><strong>Klarstellungen und redaktionelle \u00c4nderungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p id=\"block-d8640c30-9d8f-40d3-bb3f-f0fffe27397f\"><strong>\u00dcBERSTUNDEN \u2013 BERECHNUNGSGRUNDLAGE, ANZAHL ZUL\u00c4SSIGER \u00dcBERSTUNDEN (\u00a7 10)<\/strong><br>\u00a7 10 Abs 4 wird gestrichen, weil dieser seit der AZG-Novelle obsolet ist.<br>Weiters sind \u00dcberstundenzuschl\u00e4ge (50 und 100%-Zuschlag) zuk\u00fcnftig auf Basis des Normallohnes zu berechnen.<\/p>\n\n\n\n<p id=\"block-89fbe27f-f49c-4b9b-b3d0-ee8c1328ee89\"><strong>WOCHENENDRUHE, WOCHENRUHE UND ERSATZRUHE (\u00a7 14)<\/strong><br>Klargestellt wird, dass die Verk\u00fcrzung der Wochenruhe auf 48 Stunden f\u00fcr einen Dienst mit Nachtarbeit oder Nachtarbeitsbereitschaft gilt.<\/p>\n\n\n\n<p id=\"block-e5d7e971-6ef5-4744-a7d2-2f389b4bd273\"><strong>OFFENE JUGENDARBEIT \u2013 AUSNAHME VON WOCHENENDRUHE (\u00a7 14)<\/strong><br>In der Offenen Jugendarbeit kann mit Betriebsvereinbarung eine Ausnahme von der Wochenendruhe vereinbart werden, wenn gleichzeitig eine Zulage gew\u00e4hrt wird (Regelung in BV erforderlich).<\/p>\n\n\n\n<p id=\"block-87f10e00-de16-49a7-8f10-4079391f59d9\"><strong>DURCHRECHNUNGSZEITRAUM \u2013 SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG UND ENTSTEHUNG VON \u00dcBERSTUNDEN<\/strong><br>Die im letzten Jahr in \u00a7 7 (Durchrechnungszeitraum) eingef\u00fcgten Klarstellungen, wonach es f\u00fcr den Durchrechnungszeitraum eine schriftliche Vereinbarung braucht und bei \u00dcberschreiten der t\u00e4glichen oder w\u00f6chentlichen Normalarbeitszeit \u00dcberstunden vorliegen, soll auch in alle anderen Durchrechnungsbestimmungen \u00fcbernommen werden.<br>Die Klarstellung der schriftlichen Vereinbarung ist \u00fcberall dort erforderlich, wo eine Einzelvereinbarung ausreicht.<br>Diese Klarstellung betrifft folgende Regelungen: \u00a7\u00a7 19, 22, 22a, 22b und 24.<\/p>\n\n\n\n<p id=\"block-999791b8-08d1-4f5f-af77-71875667bc7a\"><strong>SCHULVERANSTALTUNGEN IN DER SCHULASSISTENZ \u2013 ANWENDUNG \u00a7 22C (\u00a7 22B)<\/strong><br>Klargestellt wird, dass die Ferienregelung des \u00a7 22c auch f\u00fcr Schulveranstaltungen mit zumindest einer \u00dcbernachtung (zB. Lesen\u00e4chte) Anwendung findet.<\/p>\n\n\n\n<p id=\"block-c04ed258-0bbf-46de-a54a-a89c746dac64\"><strong>SONDERBESTIMMUNG VOLLE ERZIEHUNG (\u00a7 24)<\/strong><br>Neben der Klarstellung zum Durchrechnungszeitraum wird auch der Verweis auf \u00a7 14 korrigiert.<\/p>\n\n\n\n<p id=\"block-12a9f776-70a9-4855-8bcd-ccdec37623aa\"><strong>\u00c4NDERUNG DER DURCHSCHNITTSBERECHNUNG BEI SONDERZAHLUNGEN (\u00a7 26)<\/strong><br>Die Durchschnittsberechnung in Bezug auf Zulagen wird dergestalt ge\u00e4ndert, dass der Betrieb w\u00e4hlen kann, ob der Durchschnitt der in den letzten drei Monaten inklusive Auszahlungs-\/F\u00e4lligkeitsmonat oder exklusive Auszahlung\/F\u00e4lligkeitsmonat bezahlten Zulagen herangezogen wird. Weiters wird klargestellt, dass bei einem unterschiedlichen Ausma\u00df an Arbeitszeit bzw Entgelt ebenfalls der Durchschnitt des Entgelts der letzten drei Monate inklusive Auszahlungs-\/F\u00e4lligkeitsmonat zu Grunde zu legen ist. Der Betrieb kann aber festlegen, dass auch in Bezug auf die Arbeitszeit bzw das Entgelt der Durchschnitt der letzten drei Monate vor Auszahlungs-\/F\u00e4lligkeitsmonat in die Sonderzahlungsberechnung einzubeziehen ist. Klargestellt wird, dass es immer dann zu einer Durchschnittsberechnung kommt, wenn sp\u00e4testens im Monat der Auszahlung bzw der F\u00e4lligkeit ein ge\u00e4ndertes Ausma\u00df an Arbeitszeit bzw Entgelt vorliegt.<\/p>\n\n\n\n<p id=\"block-aec86907-3af3-42b5-8756-d18b351f5a7a\"><strong>DIENSTVERHINDERUNG \u2013 KLARSTELLUNG (\u00a7 27)<\/strong><br>In \u00a7 27 wird ein Verweis aufgenommen, dass Adoptiveltern und Pflegeeltern leiblichen Eltern gleichgestellt sind.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es wurde eine Erh\u00f6hung um 8 Prozent f\u00fcr alle vereinbart, wobei aber alle Geh\u00e4lter monatlich mindestens um 175 Euro erh\u00f6ht werden, was in der untersten Einkommensgruppe eben zu einer Gehaltserh\u00f6hung in H\u00f6he von 10,2 Prozent f\u00fchrt und sich je nach &hellip; <a href=\"https:\/\/betriebsrat.jaw.or.at\/?p=1267\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-1267","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/betriebsrat.jaw.or.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1267","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/betriebsrat.jaw.or.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/betriebsrat.jaw.or.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/betriebsrat.jaw.or.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/betriebsrat.jaw.or.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1267"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/betriebsrat.jaw.or.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1267\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1292,"href":"https:\/\/betriebsrat.jaw.or.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1267\/revisions\/1292"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/betriebsrat.jaw.or.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1267"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/betriebsrat.jaw.or.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1267"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/betriebsrat.jaw.or.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1267"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}